Seelsorge

Wiederaufnahme in die Kirche

Wenn Christen, die in kirchlichen Gemeinschaften geboren und getauft wurden, die von der katholischen Kirche getrennt sind, in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen werden wollen, so geschieht das im Bereich der lateinischen Liturgie in einem Ritus, der vom Bewerber nur das verlangt, was notwendig ist, um die Gemeinschaft und Einheit herzustellen.


Vor der Wiederaufnahme nimmt der Wiedereintrittswillige zunächst Kontakt mit dem Pfarrer auf. Dann wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbar. Zu diesem Gespräch sind mitzubringen: Ausweis, Austrittsurkunde und Taufurkunde der Taufpfarrei.


Inhalte sind die Frage nach dem Grund des einstigen Austritts wie die Beweggründe für den Weg zurück in die Kirche. Es handelt sich dabei also um ein Glaubensgespräch mit einem Seelsorger, bei dem die Gesprächspartner beidseitig bestimmen können, in welche Tiefe sie vordringen wollen.


Im Anschluss an das Gespräch füllt der Priester ein Formular mit Angaben zur Person, zum Motiv des Glaubensgespräches und der Begründung des Wiedereintritts aus. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob eine eventuell zwischenzeitliche Hochzeit kirchenrechtlich gültig ist oder ob die kirchliche Trauung noch nachgeholt werden muss. Denn erst dann darf der Wiedereingetretene wieder am sakramentalen Leben teilnehmen, insbesondere die Eucharistie empfangen. Dieser Antrag geht an das Generalvikariat, wo die Daten überprüft werden. Die Genehmigung erfolgt durch den Generalvikar und kann bis zu 1 Monat dauern.


Nach der Rückmeldung vom Generalvikariat trifft sich der Priester ein zweites Mal mit dem Wiedereintrittswilligen zur Besprechung der Feier. In welchem Rahmen die Zeremonie stattfindet, bleibt der Entscheidung der handelnden Personen überlassen. Eine Feier im Rahmen eines Gottesdienstes ist ebenso möglich, wie ein Treffen im kleinen Rahmen. Der Pfarrer erteilt dem Wiederaufzunehmenden dabei die Absolution von der Exkommunikation. Dem Bewerber soll bei seiner Aufnahme ggf. eine Person als Zeuge/Zeugin zur Seite stehen, die an seiner Hinführung zur Kirche oder an der Vorbereitung besonderen Anteil gehabt hat.


Im Anschluss wird die Wiederaufnahme verschiedenen Stellen gemeldet. Neben dem Taufpfarramt, dem Wohnsitzpfarramt, dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt ist das gegebenenfalls das Standesamt.

 

Pastoralverbund

Maria Hilf • Schwalmstadt



Steinweg 51
34613 Schwalmstadt


 





Tel. 06691-3227

Fax: 06691-6099


 

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© Pastoralverbund Maria Hilf • Schwalmstadt

 

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